Kulturelle Bildung für die Zukunft!

Jede Unterstützung ist willkommen!

kultur.schulen öffnen Türen zur Welt der Musik, Kunst, Kultur und Bildung. Mit Leidenschaft gestalten und organisieren wir Angebote wie Instrumentalunterricht, mitreißende Veranstaltungen, kreative Workshops und lebendige Kunstprojekte.

Warum Ihre Spende wichtig ist:

Bildung durch Kultur - Kinder, Jugendliche und Erwachsene entdecken Talente
und wachsen über sich hinaus.

Gemeinschaft stärken - Unsere Projekte fördern den Austausch und bringen Menschen zusammen.

Zugang für alle - Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir Angebote, die niemanden ausschließen.

Ihre Spende macht es möglich, dass kreative Träume Wirklichkeit werden – in einer Region, die Kultur als verbindendes Element schätzt.

Alle Spendenhöhen sind herzlich willkommen - ohne eine Angabe eines Spendenzwecks werden wir sie für Angebote, Veranstaltungen der kultur.schulen oder die Förderung finanziell benachteiligter oder besonders begabter Schüler*innen verwenden. Alle Spender*innen werden namentlich erwähnt, wenn sie das möchten. 

Unsere Bankverbindung lautet: 

Regionalmusikschule Malchin e.V. 

IBAN: DE77150502000510006604

BIC: NOLADE21NBS

Sparkasse Neubrandenburg-Demmin 

Für eine Spendenbescheinigung bitten wir Sie, Ihre Adresse im Betreff zu vermerken. Gern würden wir Ihren Namen nennen - bitte teilen Sie uns mit, ob Sie damit einverstanden sind.

Mit diesem QR-Code können Sie mit ihrer Giro-Pay-App sofort spenden. Alle Bankdaten sind sofort hinterlegt.

Bronze-Spenden bis 99 €

Wir benötigen zum Beispiel: 

Silber-Spenden bis 249 €

Wir benötigen zum Beispiel: 

Gold-Spenden bis 999 €

Wir benötigen zum Beispiel: 

Platin-Spenden ab 1000 €

Wir benötigen zum Beispiel: 

Kann ich Spenden steuerlich gelten machen?

Spenden an die Regionalmusikschule Malchin e.V. sind im vollen Umfang steuerlich abzugsfähig.

Die Körperschaft "Regionalmusikschule Malchin e.V." fördert ausschließlich und unmittelbar den gemeinnützigen Zweck "Förderung von Kunst und Kultur" und entspricht damit § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO. Grundlage hierfür ist die Einkommensteuer-Durchführungsverordnung § 50.

Gern zeigen wir Ihnen auf Anfrage den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Waren, worin die Steuerbegünstigung bestätigt wird.

Verständliche Informationen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spendenbescheinigungen sind hier zu finden: https://steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/spenden-absetzen