FAQ

Uns werden häufig ähnliche Fragen gestellt. Hier finden Sie eine kleine Liste:

Was kostet der Unterricht?

Der Unterricht ist viel mehr Wert, als das Entgelt, das Sie auf der Rechnung finden. Der Anteil, der von unseren Nutzern getragen werden muss, beträgt ca. 40 % der tatsächlichen Kosten. Das liegt daran, dass die Musikschule vom Land, vom Kreis, von den Städten Malchin, Stavenhagen und Dargun und dem Amt Kummerower See gefördert wird. Außerdem genießen wir eine tolle Unterstützung von Spender*innen. 

Was der Unterricht für Sie kostet, können Sie unserer Schul- und Entgeltordnung entnehmen. Die ermäßigten Entgelte gelten unter anderem für Schüler*innen allgemeinbildender Schulen, Personen ohne eigenes Einkommen und Studierenden. 

Wann bekomme ich eine Rechnung?

Die Entgelte werden halbjährlich in Rechnung gestellt. Sie erhalten diese voraussichtlich jeweils im Oktober und im April in unserem digitalen Infoportal und per Mail. 

Da jede Buchung Zeit und Geld kostet, bitten wir um Verständnis, dass wir eine 

Was der Unterricht für Sie kostet, können Sie unserer Schul- und Entgeltordnung entnehmen. Die ermäßigten Entgelte gelten unter anderem für Schüler*innen allgemeinbildender Schulen, Personen ohne eigenes Einkommen und Studierenden. 

Bekomme ich einen Vertrag

In der ersten Unterrichtsstunde können Sie/Ihr Kind den/die Lehrer*in unverbindlich kennenlernen. Mit Beginn der zweiten Unterrichtsstunde gehen Sie ein entgeltpflichtiges Vertragsverhältnis auf Grundlage der aktuell geltenden Schul- und Entgeltordnung ein. Hierfür bedarf es keiner gesonderten Schriftform.

Findet in den Ferien Unterricht statt?

Die Ferien- und Feiertagsregelung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen Mecklenburg-Vorpommerns gilt auch für unsere Musikschule. Daher findet in den Ferien kein Unterricht statt. Genauer können Sie es unter § 3a unserer Schul- und Entgeltordnung nachlesen.

Warum fallen auch in den Ferien Entgelte an? 

Das Jahres-Unterrichtsentgelt teilen wir durch 12 Monate und stellen es halbjährlich in Rechnung (§ 3 der Entgeltordnung). Eine umständliche Berechnung je Unterrichtseinheit wird damit umgangen.  

Übrigens wird das Angebot der kultur.schule durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vom Land MV, von den Städten Stavenhagen, Malchin, Dargun und vielen Spendern unterstützt. Damit müssen die Nutzer*innen lediglich ca. 25 % der tatsächlichen Kosten tragen!  

Welches Instrument eignet sich für mein Kind?

Das hängt von vielen Faktoren ab! 

Weil wir Sie und Ihr Kind erst kennenlernen müssen, können wir an dieser Stelle auch keine Antwort geben. Gern können Sie mit uns Kontakt aufnehmen und dann finden wir nach einem kurzen Gespräch  schon erste Möglichkeiten, welches der von uns angebotenen Instrumente für Sie oder Ihr Kind passend sein könnte. 

Wenn Sie und Ihr Kind die Instrumente der Musikschule genauer kennenlernen möchten, geht das am besten in der Instrumentalen Vorstufe. Auch kostenlose Schnupperstunden sind nach Absprache auch möglich.

Was passiert, wenn ich mich oder mein Kind angemeldet habe?

Wir prüfen sofort, ob und wann der Unterricht beginnen kann. Das hängt vor allem davon ab, ob die Lehrer*in des gewünschten Fachs noch Schüler*innen aufnehmen kann. Ihre Anmeldung speichern wir so lange, bis wir den Unterricht anbieten können. Dann melden wir uns bei Ihnen, um einen (Probe-)Termin zu vereinbaren.
In der ersten Unterrichtsstunde können Sie/Ihr Kind den/die Lehrer*in unverbindlich kennenlernen. Mit Beginn der zweiten Unterrichtsstunde gehen Sie ein entgeltpflichtiges Vertragsverhältnis auf Grundlage der aktuell geltenden Schul- und Entgeltordnung ein. Hierfür bedarf es keiner gesonderten Schriftform.

Natürlich können Sie sich in der Zwischenzeit auch nach dem aktuellen Stand erkundigen, da die Wartezeit mitunter länger ist.     

Wann kann ich kündigen?

Das geht immer mit einem Monat Frist zum Ende des Schulhalbjahres. Wenn der Unterricht am 31. Januar enden soll, muss Ihre Kündigung also am 31. Dezember bei uns eingegangen sein. Und für die Kündigung zum 31. Juli muss sie spätestens am 30. Juli in der Musikschule ankommen. (Siehe §8 der Schul- und Entgeltordnung)

Kann ich in der Musikschule auch Instrumente kaufen?

Nein, das geht nicht. Aber wir können Ihnen bestimmte Instrumente eine Zeit lang überlassen. Gitarren, Violinen, Celli, Flöten, Saxofone und viele weitere Instrumente sind in der Regel verfügbar. Und wenn nicht, dann geben wir Tipps für den Kauf oder finden eine Firma, die gute Leihkonditionen anbieten kann.

Wenn Sie Ihr Instrument verkaufen möchten, können wir vielleicht auch helfen - oft finden wir eine Person, die wir mit Ihnen für den Verkauf in Verbindung bringen können.

Wo wird der Unterricht denn angeboten?

In der Warener Str. 2a in Malchin haben wir unsere Geschäftsstelle. Dort werden alle Angebote vorgehalten. Aber auch an den Standorten Altentreptow, Demmin, Stavenhagen und Dargun findet Instrumental- und Gesangsunterricht statt. Die Musikalische Früherziehung wird in fast jeder Kindertagesstätte unserer Umgebung angeboten. Alle Orte, wo wir Angebote vorhalten, sehen Sie in dieser Karte

Was mache ich, wenn ich/mein Kind krank sind?

Dann wäre es schön, wenn Sie uns rechtzeitig Bescheid sagen. In der Regel tauschen Lehrer, Schüler (und Eltern) die Telefonnummern aus. Eine kleine Nachricht reicht ja meistens aus!

Mit ansteckenden Krankheiten darf Ihr Kind nicht zum Unterricht kommen. Es wäre auch unfair, wenn in die Lehrkraft später für alle ausfällt, weil sie selbst krank ist. Außerdem sind die Unterrichtsstunden überhaupt nicht effektiv, wenn man sich nicht gut fühlt.

Unsere Lehrkräfte sind an die Schul- und Entgeltordnung (siehe § 7e) gebunden und dürfen erkrankte Schüler*innen nicht unterrichten.  

Gibt es eine Ermäßigung für Menschen mit wenig Geld?

Ja, die gibt es! Schauen Sie doch bitte hier und in unserer Schul- und Entgeltordnung. Dort finden Sie alle Informationen. Wenn Sie möchten, können Sie mit dieser Tabelle Ihren Bedarf errechnen. Der Antrag ist hier herunterzuladen.

Wie funktioniert die Abrechnung der Bildungskarte?

Sie können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket auch bei der kultur.schule geltend machen. Dafür benötigen wir die Nummer der Karte. Dann kümmern wir uns um die Verrechnung und reduzieren den Entgeltbetrag entsprechend.
Bitte reduzieren Sie den Rechnungsbetrag nicht ohne Absprache mit uns, da dies Mahnungen nach sich ziehen kann.

Was ist mit Fotos?

Wir geben unser Bestes, um schöne Bilder der Musiker zu machen! Natürlich versuchen wir auch, Ihre Veröffentlichungs-Wünsche zu beachten. Sollte uns doch ein Fehler unterlaufen, bitten wir um eine Nachricht! Die Bilder können Sie nachbearbeitet und in voller Auflösung in unseren Fotoalben herunterladen. Wenn Ihnen ein Bild auffällt, in dem Sie sich oder Ihr Kind nicht so gut getroffen fühlen, entfernen wir dieses sofort.

Was macht die Musik mit mir?

Musizieren bereitet Freude und fördert und fordert das Gehirn, den Geist und den Körper. So viele Dinge werden positiv vom aktiven Musik machen beeinflusst: Kreativität, Konzentration, Merkfähigkeit, Koordination, Logik und Abstraktion. Diese und viele weitere Aspekte übertragen sich auf auch andere Bereiche des Lebens und machen Musiker*innen glücklicher, selbstbewusster und zufriedener. 

Wie alt muss ich für den Unterricht sein?

Musik ist vom Baby-Alter bis in das hohe Alter möglich! 

Auch wenn es sicher hilfreich ist, wenn man früh beginnt -  für das Musizieren ist man nie zu alt.  

Wer ein Instrument oder Gesang lernen möchte, kann ein Instrument lernen!