Sozialermäßigung

Die Regionalmusikschule Malchin e.V. unterstützt auch finanziell schwächer gestellte SchülerInnen. Selbstverständlich können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen werden. Aber auch die Möglichkeit einer Sozialermäßigung gibt Schüler*innen die Möglichkeit, ein Instrument zu erlernen. Die Sozialermäßigung wird auf schriftlichen Antrag in unserer Anmeldung gewährt.

Information zum Bildungs- und Teilhabepaket

Seit dem 1.1.2011 gibt es für Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, die Möglichkeit, für ihre Kinder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu beantragen.

Um Kindern sowie Schülerinnen und Schülern unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie gleiche Bildungschancen und das Mitmachen bei schulischen und Freizeitaktivitäten mit Gleichaltrigen zu ermöglichen, sind für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben folgende Leistungen vorgesehen:

Teilhabeleistungen: Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs können Zuschüsse für

in Höhe von bis zu 15 € monatlich übernommen werden.

Alle diese Leistungen richten sich an Kinder sowie an Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Teilhabeleistungen können nur für unter 18-Jährige gewährt werden. Die Leistungen sind zweckbestimmt und werden in der Regel direkt an den Anbieter ausgezahlt.

Alle Leistungen, außer dem Schulbedarf für SGB II und SGB XII Leistungsempfänger, können nur auf Antrag gewährt werden. Für jede Person ist ein eigener Antrag auszufüllen. Die Antragsformulare erhalten Sie im Jobcenter des Landratsamtes Kreis Mecklenburgische Seenplatte oder bei Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung. Anträge gelten jeweils zum Monatsbeginn des Monats, in dem der Antrag beim Jobcenter eingeht.